Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite zwingend erforderlich sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und Ihre Auswahl jederzeit zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis auf die Übermittlung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in Drittstaaten:

Indem Sie auf "Alle bestätigen" oder "Statistik" und "Auswahl bestätigen" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein, dass Ihre auf dieser Webseite erhobenen Daten auch in den USA, für die die DSGVO nicht gilt und aktuell weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO noch geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, verarbeitet werden. Beispielsweise werden diese Daten von Google auch in den USA verarbeitet. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden. Wenn Sie "Statistik" nicht auswählen und "Auswahl bestätigen" klicken, findet die beschriebene Übermittlung nicht statt.

Notwendig

Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Webseite notwendig (z.B. technische oder sicherheitsrelevante Aspekte). Sie dienen dem Betrieb der Webseite und machen diese für Sie erst funktional nutzbar. Hiervon sind vor allem grundsätzliche Funktionen wie die Navigation auf der Webseite umfasst. Unsere Webseite kann ohne Verwendung dieser Cookies nicht korrekt ausgeführt werden. Ihre Nutzung erfolgt daher aufgrund unseres berechtigten Interesses, weil andernfalls keine ordnungsgemäß funktionierende Webseite angeboten werden kann.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Statistik

Diese Cookies dienen der Verbesserung unserer Angebote und unserer Webseite. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln, Statistiken sowie Analysen erstellen und in weiterer Folge unsere Inhalte optimieren. Statistik Cookies sammeln Informationen darüber, wie Webseiten genutzt werden, um folglich deren Attraktivität, Inhalt und Funktionalität zu verbessern. Eine Nutzung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, welche Sie jederzeit widerrufen bzw. zurücksetzen können.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Personalisierung

Diese Cookies werden genutzt, um Ihnen zu Ihren Interessen passende personalisierte Inhalte anzuzeigen. Dazu zählen insbesondere die auf unserer Webseite eingebetteten Videos. Eine Nutzung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, welche Sie jederzeit widerrufen bzw. zurücksetzen können.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Erklärung von Cookies:

Cookies sind Textdateien, die beim Besuch einer Webseite mit Hilfe Ihres Browsers auf Ihrem Endgerät, wie bspw. PC, Tablet oder Smartphone, gespeichert werden. Cookies bestehen aus technische Informationen, die Sie als Benutzer identifizieren. Hierbei sind die sogenannten Session-Cookies, die nach dem Schließen des Browsers automatisch gelöscht werden, von den temporären bzw. permanenten Cookies, die für eine längere oder unbegrenzte Zeit auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, zu unterscheiden. Cookies dienen der Wiedererkennung des Webseiten-Nutzers, sodass dieser von unserer Webseite bei nochmaligem Aufruf mit demselben Gerät erkannt wird. Bestimmte Einstellungen sowie Daten können somit automatisch bereitgestellt werden. Die in Cookies gespeicherten Informationen werden sodann entweder an die besuchte Webseite („First Party Cookie“) oder an eine andere Webseite, der das gesetzte Cookie zuzuordnen ist („Third Party Cookie“), übermittelt.

Sie können die Browsereinstellungen jedoch so wählen, sodass das Speichern von Statistik- und Personalisierungs-Cookies überhaupt verhindert wird. In diesem Fall werden Sie bei Nutzung der Webseite jedoch jedes Mal aufs Neue gefragt, ob Sie mit dem Setzen von Cookies einverstanden sind. Außerdem können Sie die gesetzten Cookie-Einstellungen durch Wiederöffnen des Cookie-Banners auf unseren Webseiten bzw. mithilfe Ihrer Browsereinstellungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen bzw. zurücksetzen. Nehmen Sie hierzu die Hilfe-Funktion Ihres Browsers zur Hand und folgen Sie den Anweisungen.

Zurück

Alle MMK GC-Qualitäten zertifiziert für Laser- und Inkjet - Codierung

01.01.2016 - Frischfaser­Karton

Die verordnete Implementierung der sogenannten EU Fälschungsrichtlinie (Falsified Medicines Directive) verpflichtet in Zukunft, jede Pharmaverpackung mit einem individuellen Erkennungsmerkmal zu kennzeichnen. Mayr-Melnhof Karton kann bereits heute die erhöhten Qualitätsanforderungen an Karton erfüllen: Ein externes Institut bestätigt die ausgezeichnete Laser- und Inkjet-Codierfähigkeit aller MMK Frischfaserqualitäten.

Neue EU-Richtlinie erfordert zwei Sicherheitsmerkmale 
Die Europäische Kommission hat im Februar 2016 die finale Version der delegierten Rechtsakte veröffentlicht, die die konkreten Einzelheiten der Richtlinie 2011/62/EU (Falsified Medicines Directive) festlegen. Die Richtlinie dient der effektiveren Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen und hat somit den Schutz der Patienten zum Ziel. Die Rechtsvorschrift sieht Sicherheitsmerkmale vor, die in zwei Gruppen aufgeteilt werden können: 

  1. Anti-Manipulationsmerkmale („Anti-Tampering Device“) wie etwa Klebepunkte, Klebesiegel und perforierte Öffnungslaschen ermöglichen zukünftig die Überprüfung, ob die Faltschachtel manipuliert wurde. 
  2. Das individuelle Erkennungsmerkmal („Unique Identifier“) auf jeder Pharmaverpackung – der 2D-Matrix-Code – dient dazu, die Echtheit eines Medikaments zu prüfen und einzelne Packungen zu identifizieren. Diese Codes können Zusatzinformationen liefern und ermöglichen so eine lückenlose Produktrückverfolgung sowie eine zuverlässige Fälschungssicherheit. Grund voraussetzung ist dabei ist eine optimale Codierfähigkeit des Kartons.

MMK GC-Qualitäten erfüllen Anforderungen in vollem Maße 
Bereits seit einigen Jahren forscht und entwickelt MMK, um den zukünftigen Anforderungen in vollem Umfang zu entsprechen. Alle Laboratorien unserer Frischfaserkartonwerke sind mit einem Spezialequipment ausgestattet, um die Codierung und ihre Lesbarkeit unter Realbedingungen zu testen.Bei der Kennzeichnung mit einem Laser wird die Oberflächenschicht des Produktes präzise und schnell verdampft oder graviert, wodurch eine abriebfeste Codierung von Produkten erreicht wird. Bei der individuellen Codierung mit Inkjet wird der 2D-Matrix-Code direkt in der Verpackungsanlage auf die Faltschachtel gedruckt. Die Herausforderung bei diesen 
Inkjet-Codes besteht darin, dass sie innerhalb von 0,3 Sekunden trocken und 

wischfest sein müssen, um gemäß der FFPI-Richtlinie (Forschungsgemeinschaft Faltschachteln für die Pharmaindustrie) bzw. der Kriterien der ISO-Norm 15415 korrekt lesbar zu sein. Dies setzt ein optimiertes Coating der Kartonqualität voraus.

Durch die Papiertechnische Stiftung (PTS) wurden nun sowohl die optimalen Laser- als auch die optimalen Inkjet-Codiereigenschaften unserer GC-Qualitäten bestätigt: Alle MMK Frisch-faserqualitäten sowie die WLC-Qualitäten Multicolor Mirabell™ (GD2), Starcolor Mirabell™ (GD2) und Supra™ (GT2) eignen sich hervorragend für die Verwendung von 2D-Matrix-Codes und sind somit erste Wahl bei Pharmaanwendungen.

Umfang und Zeitrahmen für die Umsetzung 
Anfang 2019 ist die Fälschungsrichtlinie verpflichtend umzusetzen: Sie umfasst alle rezeptpflichtigen Präparate, die in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten werden. Ausnahmen sind auf der sogenannten Weißen Liste (white list) vermerkt. Bei nicht verschreibungspflichtigen OTC (over the counter)-Medikamenten gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht: Für OTC-Produkte sollen die Sicherheitsmerkmale nicht zur Pflicht werden. Ausgenommen sind jene Präparate, bei denen ein hohes Fälschungsrisiko besteht (black list). 

Ob ein Arzneimittel verschreibungspflichtig ist, wird meist auf nationaler Ebene entschieden und kann in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sein. So ist es möglich, dass ein und dasselbe Arzneimittel in einem Mitgliedstaat die Sicherheitsmerkmale tragen muss, in einem anderen jedoch nicht.

Laufende Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Einsatz modernster Technologie sind für uns die Basis zur frühzeitigen Berücksichtigung von Markttrends und geplanter Gesetze. Nur so ist MMK bereits heute in der Lage, den steigenden Anforderungen von morgen zu entsprechen.

2D-Matrix-Codes haben ein Ziel: lückenlose Produktverfolgung und zuverlässige Fälschungssicherheit.
Alle Laboratorien unserer Frischfaserkartonwerke sind in der Lage, die Codierung und ihre Lesbarkeit unter Realbedingungen zu testen.
(hier: Kolicevo Karton, Slowenien)
Alle Laboratorien unserer Frischfaserkartonwerke sind in der Lage, die Codierung und ihre Lesbarkeit unter Realbedingungen zu testen.
(hier: Kolicevo Karton, Slowenien)

Diesen sowie viele weitere Artikel finden Sie im Unfolded Printmagazin!

Download: