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Vierter Entwurf der deutschen Mineralölverordnung veröffentlicht

29.06.2017 - FOODBOARD™, Barrieren

Am 24. Februar 2017 hat das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den vierten Entwurf zum Verordnungsvorhaben „22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung“ (Mineralölverordnung) vorgelegt. Wie erwartet, wird eine funktionelle Barriere als effektive Lösung gegen Migration erforderlich – FOODBOARD™ garantiert höchste Produktsicherheit für verpackte Lebensmittel.

Vierter Entwurf zur Mineralölverordnung fordert Barriere

In diesem Verordnungsentwurf stellt die Behörde nun ausschließlich auf aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) und den Übergang vom Lebensmittelbedarfsgegenstand auf das Lebensmittel ab. § 6a(1) beschreibt, „dass aus dem Lebensmittelbedarfsgegenstand keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel übergehen.“

Der höchstzulässige Migrationswert in das Lebensmittel ist mit 0,5 mg/kg MOAH (C16 bis C35) festgelegt. In § 6a(1) heißt es: „Bis zu einer Nachweisgrenze von 0,5 Milligramm der Summe an aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen je Kilogramm Lebensmittel/Lebensmittelsimulanz gilt ein Übergang als nicht erfolgt.“

„Eine langfristig angestrebte Nachweisgrenze von 0,15 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel/Lebensmittelsimulanz für den Übergang von MOAH aus Lebensmittelbedarfsgegenständen kann momentan nicht in allen Lebensmitteln erreicht werden.“ Einzig genannter Grund für das vorläufig gesetzte höhere Limit ist die derzeit noch zu anspruchsvolle Analytik.
Der Inverkehrbringer muss die Einhaltung dieser spezifischen Migrationsgrenzwerte sicherstellen. § 6a(1): „Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton dürfen unter Verwendung von Altpapierstoff nur hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, wenn durch eine funktionelle Barriere nach § 2(9) sichergestellt ist, dass aus dem Lebensmittelbedarfsgegenstand keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel übergehen.“ Eine funktionelle Barriere gemäß § 2(9) ist „a) eine oder mehrere Schichten oder Beschichtungen eines Lebensmittelbedarfsgegenstandes oder b) die Umhüllung eines Lebensmittels“.

Weiters differenziert die Behörde zwischen Verwendungsbedingungen oder Beschaffenheit von Lebensmitteln, unter deren Bedingungen kein Übergang zu erwarten ist. Die Behörde führt hierzu Tiefkühlkost, Speisesalz oder trockene Lebensmittel mit Kurzzeitkontakt an.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten: Die vollständige Lieferkette in Betracht ziehend, muss die Gesamtmigration (inkl. Querkontamination) der im Handelsregal stehenden Lebensmittelverpackung unter dem derzeit vorliegenden höchstzulässigen Migrationswert von 0,5 mg/kg für MOAH (C16 bis C35) liegen, ansonsten ist eine funktionelle Barriere für Lebensmittelverpackungen vorgeschrieben.
 

Zeitrahmen

Bis Mitte April 2017 hatten Industrie und Verbände die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Danach kann es zu einem weiteren Hearing bzw. zu Änderungen des Entwurfs kommen. Eine Abstimmung innerhalb der deutschen Ministerien muss ebenfalls noch erfolgen. Ein möglicherweise anschließender Notifizierungsprozess der EU sowie die Abstimmung mit der WTO dauern erfahrungsgemäß maximal ein Jahr. Ähnlich wie bei der Druckfarbenverordnung ist es auch hier möglich, dass die EU eine europaweite Regelung anstrebt. Im vierten Entwurf der Mineralölverordnung ist eine Übergangsfrist von 19 Monaten nach Verkündigung vorgesehen.Als Ergänzung wurde 2012 das „Young Professionals ++“-Programm gestartet, in welchem ausgelernte Lehrlinge bzw. junge Fachkräfte bei ihrer Weiterbildung zum Fachexperten oder bei der Übernahme von Führungsverantwortung Unterstützung erhalten und somit den persönlichen Karriere-Weg optimaler beschreiten können.

Nachhaltige, funktionelle Barrierelösung von MM Karton: FOODBOARD™
Mayr-Melnhof Karton hat seit Bekanntwerden der Mineralölthematik mit einem Expertenteam im Einvernehmen mit den gesetzgebenden Stellen im Sinne eines höchstmöglichen Verbraucherschutzes federführend an einer Lösung gearbeitet. Mit FOODBOARD™, unserem Karton mit funktioneller Barriere, bieten wir eine nachhaltige Verpackungslösung mit bestem Schutz vor Mineralölmigration, die den von den Behörden angestrebten künftigen Grenzwerten bereits heute voll entspricht.

Die ökologischen Vorteile einer nachhaltigen Verpackungswirtschaft sind durch FOODBOARD™ weiterhin garantiert: FOODBOARD™ ist ein Monomaterial, eine reine Kartonlösung, kein extrudierter Verbund oder kaschiertes Laminat – der Karton ist daher recycelbar, aus erneuerbaren Rohstoffen und biologisch abbaubar. Der innovative Barrierekarton ist sowohl FSC®- oder PEFC-zertifiziert erhältlich.

Bei Interesse an FOODBOARD™ oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Experten-Team unter FOODBOARD@mm-karton.com.

 

Neugierig geworden? Datenblatt und Muster von
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